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Wichtiges Gerichtsurteil:

Familien erhalten mehr Selbstbestimmung bei Wahl von Hilfsmitteln

Gute Nachrichten für Kinder mit Behinderung und deren Eltern! Ein wegweisendes Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen bestätigt, dass Krankenkassen bei der Bewilligung von Hilfsmitteln nicht nur anhand des günstigsten Preises entscheiden dürfen. Vielmehr müssen sie gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention das Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen berücksichtigen.

Für Mütter und Väter bedeutet das: Sie haben eine echte Chance, dass das Hilfsmittel übernommen wird, das am besten zu den Bedürfnissen ihres Kindes passt. Und es lohnt sich, zu kämpfen! Bei einer Ablehnung können Eltern Widerspruch einlegen – im Zweifelsfall gemeinsam mit einem Rechtsbeistand.

„Viele Mütter und Väter kennen das neue Urteil noch nicht“, erklärt Gunnar Thomas, Geschäftsführer beim Reha-Hersteller Thomashilfen. „Doch auch für Mitarbeiter in den Krankenkassen ist es nicht immer leicht, den Überblick zu allen relevanten Gerichtsentscheidungen zu wahren.“ Geklagt hatte ein Rollstuhlfahrer. Er erhielt nach dem Urteil das teurere, aber für seine Symptomatik passgenauere Gerät.

Hallo!

„Lassen Sie sich auf jeden Fall bei Fragen zu Hilfsmitteln beraten: Vom Therapeuten Ihres Kindes, vom Kinder-Reha Fachhändler oder auch von uns. Gerne nenne ich Ihnen einen Fachhändler in Ihrer Nähe.“

Anette Detjen, Reha-Beratung