Wie wird ein Hilfsmittel beantragt?
Wir möchten dir hier in Kürze beschreiben, wie so ein Hilfsmittelantrag überhaupt abläuft. Dabei erhältst du jederzeit Unterstützung von einem Sanitätsfachhändler oder Therapeuten deiner Wahl.
Bei Fragen zum Ablauf darfst du dich gern bei uns melden!
Die Schritte zur Beantragung der finanziellen Unterstützung können je nach Fall und Krankenkasse unterschiedlich sein. In den meisten Fällen dürfte das Verfahren jedoch wie folgt aussehen:
Wenn du Hilfe bei der Suche nach dem richtigen medizinischen Bedarf benötigst, kannst du dich jederzeit an das Personal im Fachhandel oder an deine Krankenkasse wenden. Sie können dir sagen, welche Produkte verfügbar sind und welche von deiner Versicherung übernommen werden. Der Fachhändler kann dir auch beim Ausfüllen der Unterlagen für deine Versicherung helfen.
Mit der genauen Bezeichnung des Hilfsmittels kann der Arzt das Hilfsmittel verschreiben (ähnlich wie bei einem Rezept). In der Verordnung sollte vermerkt werden, dass das Hilfsmittel aus medizinischer Sicht notwendig ist. Außerdem muss die medizinische Diagnose vermerkt werden. Wenn du kein genaues Modell angeben hast, kann es sein, dass die Krankenkasse dir ein ganz anderes Modell zur Verfügung stellt.
Die Versorgung mit Hilfsmitteln muss nicht unbedingt von einem Arzt verordnet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sie auch direkt bei der Krankenkasse beantragt werden. Ein qualifiziertes ärztliches Gutachten kann die Bewilligung erleichtern.
Ab dem 01.01.2022 ist es auch möglich, dass das Pflegepersonal eine Empfehlung für ein geeignetes Hilfsmittel oder eine Pflegehilfe abgibt (siehe weiter unten).
Die Verordnung wird bei der Krankenkasse zur Genehmigung eingereicht. Die Krankenkasse prüft die Notwendigkeit des Rezepts und kann unter Umständen auch einen Kostenvoranschlag anfordern.
Die Krankenkasse wird die Beihilfe entweder genehmigen oder ablehnen.
Mit der Genehmigung der Krankenkasse kann das Hilfsmittel nun bei einem von der Krankenkasse anerkannten Leistungserbringer bestellt werden. Das kann ein Sanitätshaus, eine Apotheke oder ein anderer Anbieter sein.
Wenn die Krankenkasse deinen Antrag ablehnt oder dir Schwierigkeiten bereitet, kannst du dich auch an den Anbieter des Hilfsmittels wenden. Der Anbieter kann dir mit Informationen und Unterstützung weiterhelfen.
Wenn dein Antrag auf Beihilfe abgelehnt wird, kannst du gegen die Entscheidung Einspruch einlegen, indem du erklärst, warum du die Beihilfe benötigst, und deinen Arzt bitten, deinen Fall zu unterstützen.
Woher bekomme ich das Hilfsmittel?
Es ist nicht möglich, das Hilfsmittel einfach irgendwo zu bestellen oder zu kaufen. Du musst dich an die Anbieter wenden, die Verträge mit den Krankenkassen haben, um die Kostenübernahme zu gewährleisten. Eine entsprechende Liste erhältst du bei deiner Krankenkasse. Die Krankenkasse übernimmt nur die Kosten für zugelassene Hilfsmittel. Wenn du also darauf vertraust, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt, und du ein Hilfsmittel kaufst, bevor es genehmigt ist, bleibst du möglicherweise ganz oder teilweise auf den Kosten sitzen.
Habe ich Anspruch auf
neue/ungebrauchte Hilfsmittel?
Technische Hilfsmittel/Pflegemittel, die nicht speziell angepasst werden müssen, sind in der Regel nur Leihgaben. Das heißt, wenn das Hilfsmittel nur geliehen ist und nicht mehr benötigt wird, muss es an die Krankenkasse/Pflegeversicherung zurückgegeben werden. Die Rückgabe erfolgt in der Regel über den Lieferanten des Hilfsmittels.
Wenn du die Rückgabe des Hilfsmittels verweigerst, musst du damit rechnen, dass du es selbst bezahlen musst. Eine Alternative wäre, das Hilfsmittel selbst zu bestellen. Sanitätshäuser bieten manchmal Hilfsmittel zu günstigen Preisen an. Die leihweise zur Verfügung gestellten Hilfsmittel sind generalüberholt.