Ratgeber Autositze
Auf jeder Fahrt die passende Lösung
Wie wichtig es ist, dass Kinder auch unterwegs mit größtmöglicher Sicherheit und Komfort sitzen, ist mir – als Vater von zwei Kindern – aus eigenem Erleben sehr bewusst. Als Elternteil lege ich bei Kindersitzen aber auch Wert auf ein einfaches, stressfreies Handling.
Seit über 30 Jahren versorgt Thomashilfen in Kooperation mit starken Partnern wie Britax, Römer oder RECARO besondere Kinder mit Reha-Autositzen. Heute nutzen wir unser Know-How auch zur Entwicklung von eigenen Reha-Autositzen. In sie fließt all unsere langjährige Erfahrung um die Bedürfnisse von Kindern und Eltern ein.
Mit diesem Ratgeber stellen wir Ihnen die wesentlichen Informationen in punkto Funktionalität, Handling, Komfort und Sicherheit bereit. Wählen Sie mit dieser Entscheidungshilfe den für Sie und Ihren Familienalltag „passenden“ Sitz.

Inhaltsverzeichnis
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Was muss vor dem Kauf bedacht werden?
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Was macht einen guten Reha-Autositz aus?
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ECE R44/04 und ECE R129
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Sicherheit im Auto
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Diese Fehler sind ein Sicherheitsrisiko
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Standard-Autositz oder Reha-Autositz?
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Gebrauchter Kindersitz – ja oder nein?
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Reha-Ausstattung
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Statuserhebung – Welche Hilfsmittel benötigt mein Kind?
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Was ist die ICF und warum ist sie so wichtig?
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Wie bleiben Kinder sicher im Autositz angeschnallt?
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ISOFIX – Schnell und sicher
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Reboarder – Rückwärts sitzen bietet Sicherheit
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FAQ – Häufige Fragen

Was muss vor dem Kauf bedacht werden?
Wie groß und wie schwer ist mein Kind?
In welchem(n) Auto(s) kommt der Kindersitz zum Ein satz? Hat das Fahrzeug eine ISOFIX-Anbindung?
Welche zusätzliche Reha-Unterstützung benötigt mein Kind beim Sitzen?
Gibt es spezielle Funktionen oder Zubehörteile, die mir die Handhabung erleichtern?
Im Regelfall übernehmen die Krankenkassen die Kosten für den Reha-Autositz. Je nach Krankenkasse kann ein Eigenanteil fällig werden, da Autositze auch für gesunde Kinder angeschafft werden müssen.
Was macht einen guten Reha-Autositz aus?
Reha-Ausstattung
Sicherheits-Testung
Hilfsmittel-Nummer
lange Nutzungsdauer

Professionelle Hilfe erleichtert die Entscheidung für den richtigen Sitz
„Lassen Sie sich von Ihrem Fachhändler vor Ort beraten. Die geschulten Reha-Berater kennen sich bestens mit Autositz-Versorgungen aus. Ein Probe-Einbau in Ihrem Fahrzeug und eine Anpassung mit Kind ist zu empfehlen. Gerne nenne ich Ihnen einen Fachhändler in Ihrer Nähe.“
Anette Detjen, Autositz-Beratung
Zwei Normen für Auto-Kindersitze gelten gleichzeitig
ECE R44/04 und ECE R129 (i-Size)
Auto-Kindersitze sind in 5 ECE-Normgruppen eingeteilt. ECE-Regelungen sind Vorschriften für Kraftfahrzeuge und deren Ausrüstungsgegenstände, die aus international beschlossenen Standards abgeleitet wurden. Das Auswahlkriterium für einen Autositz ist das Gewicht des Kindes, eine Altersangabe dient lediglich zur Orientierung.
Nur Auto-Kindersitze, die vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) genehmigt und zugelassen sind, haben das ECE-Prüfsiegel. Seit April 2008 dürfen nur noch Kindersitze genutzt werden, die nach ECE R44/03 oder höher geprüft sind.
Seit Juli 2013 gelten zwei Zulassungsvorschriften für Kinder sitze gleichzeitig, was häufig zu Verwirrung auf der Suche nach einem neuen Kindersitz führt. Die neue Richtlinie ECE R129 (i-Size) wird für eine Übergangszeit von mehreren Jahren parallel zur ECE R44/04 bestehen.
Trotz Einführung der neuen Richtlinie können auch weiterhin ruhigen Gewissens Kindersitze mit ECE R44/04 Zulassung gekauft werden, da sie auch in Zukunft genutzt werden dürfen.
Wie unterscheiden sich die Zulassungsnormen?
Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Zulassungsnormen ist, dass nach i-Size zugelassene Sitze zusätzlich einen Seitenaufpralltest bestehen müssen. Auch unterscheiden sich die Kriterien bei der Auswahl eines passenden Kindersitzes. Nach ECE R44/04 zugelassene Kindersitze wurden in die sogenannten ECE-Gewichtsgruppen eingeteilt und der passenden Kindersitz somit über das Körpergewicht des Kindes ausgewählt. Nach i-Size erfolgt die Auswahl des Kindersitzes über die Körpergröße des Kindes. Eine Einteilung der Sitze in feste Gruppen entfällt, ausschlaggebend ist die Größenangabe des Herstellers.
Auch neu nach i-Size ist, dass alle Kinder bis 15 Monate rückwärtsgerichtet transportiert werden müssen. Dies betrifft allerdings nur Kindersitze, die nach der neuen i-Size Norm zugelassen sind. In Kindersitzen mit ECE R44/04 Zulassung dürfen auch zukünftig jüngere Kinder vorwärtsgerichtet transportiert werden, sobald sie 9 kg Körpergewicht erreicht haben.
Beim Kauf eines nach i-Size zugelassenen Sitzes sollten sich Eltern im Vorwege gut informieren, ob der Sitz im genutzten Fahrzeug verwendet werden darf. Dies ist bei neueren Fahrzeugen der Fall, wenn sie bereits über eine i-Size Kennzeichnung verfügen. Wenn das eigene Fahrzeug noch nicht als „i-Size ready“ gekennzeichnet ist, ist zu prüfen, ob es in der Typenliste des jeweiligen i-Size Kindersitzes aufgeführt ist.
Gruppe | Gewicht | Alter (ca.) |
---|---|---|
Gruppe 0 | bis 10 kg | bis 9 Monate |
Gruppe 0+ | bis 13 kg | bis 15 Monate |
Gruppe I | 9 bis 18 kg | 9 Monate bis 4,5 Jahre |
Gruppe II | 15 bis 25 kg | 3 bis 7 Jahre |
Gruppe III | 22 bis 36 kg | 6 bis 12 Jahre |
keine | bis 80 kg | Jugendliche, Erwachsene |

Der passende Autositz für besondere Kinder
„Die körperliche Entwicklung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen verläuft oft recht unterschiedlich. Viele besondere Kinder sind kleiner und zierlicher als ihre Altergenossen.
Achten Sie daher neben dem Alter vor allem auch auf die Körpergröße und den Körperbau Ihres Kindes.
Ob der Sitz für Ihr Kind passt, finden Sie am besten beim Probesitzen heraus. Ihr Kind soll sich im Autositz sicher und wohl fühlen. Dafür gibt es auch optionales Zubehör zur besseren Anpassung. Nutzen Sie unser unverbindliches Testangebot, um den richtigen Sitz herauszufinden.“
Sicherheit im Auto
Laut Straßenverkehrsordnung müssen Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, in Autositzen befördert werden.
Richtige Kindersitzgröße wählen und immer wieder überprüfen
Der Kindersitz darf nicht zu klein sein. Achten Sie besonders darauf, dass der Kopf des Kindes nicht über den Sitz hinausragt. Wenn bei einem Unfall der Kopf gegen die Oberkante eines zu kleinen Sitzes schleudert, kann dies schwere Verletzungen zur Folge haben. Ist der Kindersitz mitwachsend, passen Sie die Höhe von Rückenlehne, Begurtung und Kopfstützen immer wieder dem Wachstum des Kindes an.
Passende Gewichtsklasse wählen und immer wieder überprüfen
Die angegebene Gewichtsklasse des Kindersitzes muss zum Körpergewicht des Kindes passen. Ist das Kind zu schwer, schützt der Sitz ggf. bei einem Unfall nicht mehr richtig. Ist das Kind zu leicht, greifen die Sicherheitsgurte bei einem Aufprall nicht verlässlich.
Befestigen Sie den Sitz gemäß Bedienungs anleitung
- Nur ein korrekt eingebauter Sitz kann bestmögliche Si cherheit bieten
- Probieren Sie vor Nutzung eines neuen Kindersitzes alle Funktionen und machen Sie sich mit dem korrekten Gurtverlauf vertraut.
Verwendung auf einem nach hinten gerichteten Fahrzeugsitz
Der beste Platz für ein Kind im Auto ist die Rückbank hinter dem Beifahrersitz
- Ein- und Aussteigen kann in Ruhe auf der sicheren, von der Straße abgewandten Gehwegseite erfolgen
- Fahrer kann während der Fahrt immer wieder schnell und ohne größeren Aufwand nach dem Kind sehen
- Die Mitte der Rückbank ist (mit Dreipunktgurt) eben falls gut geeignet
Kindersitz nie auf Zuwachs kaufen
Keinen Kindersitz kaufen, für den das Kind noch zu klein und zu leicht ist. Nur ein für Körpergröße, Gewicht und Entwicklungsstufe geeigneter Kindersitz schützt das Kind zuverlässig.
Beifahrerairbag deaktivieren
Bei Montage des Sitzes auf dem Beifahrersitz den Airbag ggf. deaktivieren. Infos finden Sie in der Bedienungsanleitung Ihres Kindersitzes und Ihres Fahrzeugs
Kinder sicher angurten
Das Gurtzeug sollte eng, aber spannungsfrei am Körper liegen (maximal drei Finger dürfen zwischen Gurt und Brustkorb passen)
Kindersicherungen an den Türen immer aktivieren
Ein eigenständiges Öffnen der Tür wird verhindert
Gesucht – gefunden
Wer nach einem Reha-Autositz für den Familienalltag sucht, sich jedoch noch unschlüssig ist welcher der passende Sitz ist, ist hier genau richtig. Lass dich von unserem Team beraten und probiere ein Reha-Autositz aus.
Diese Fehler sind ein Sicherheitsrisiko
Autositze für Kinder müssen nicht nur zu Gewicht, Größe und Alter des Kindes passen. Für die Sicherheit spielt neben dem korrekten Einbau auch das richtige Anschnallen eine große Rolle.
Falscher Gurtverlauf
Zu lockerer Sitz
Zu lockerer Gurt
Nachlässige Handhabung

Verdrehter Gurt

Dicke Kleidungsschichten
Daunenjacke, Anorak usw. sollen nicht zwischen Gurt und Kindeskörper liegen. Bei lockerem Gurt oder voluminöser Kleidung ist das Kind im Fall einer Kollision erheblich höheren Aufprallbelastungen ausgesetzt und kann vom Gurt nicht gehalten werden.
u.a. Quelle: BMVIT, Wien

Im Winter die richtige Kleidung im Auto
"Setzen Sie Ihr Kind auch im Winter nicht mit dicker Jacke in den Autositz. Es besteht eine erhöhte Verletzungsgefahr, da das Kind in der dicken Jacke bei einem Unfall nicht vom Gurt gehalten wird. Wenn das Kind sicher und fest angeschnallt ist, legen Sie dem Kind einfach die ausgezogene Jacke über, damit es nicht friert.
Oder Sie ziehen Ihrem Kind für die Fahrt eine dünne Jacke an und decken es nach dem Anschnallen mit einer Decke zu. In der kalten Jahreszeit ist es ohnehin ratsam diese im Fahrzeug zu haben – gerade wenn es im Stau mal wieder etwas länger dauert.“
Standard-Autositz oder
Reha-Autositz?

Sollten wir einen „Standard-Autositz“* kaufen und mit Reha-Zubehör erwei tern oder ist ein Reha-Autositz die bessere Wahl? Welche Konsequenzen hat meine Wahl in punkto Sicherheit und Produkthaftung? Diese Fragen beantwortet der Qualitätsbeauftragte Lothar Wiesehan.
Wie bekommt mein „Standard-Autositz“* eine Ausstattung mit Reha-Zubehör?
Spezielle Fachhändler können Reha-Zubehör an einem „Standard-Autositz“* anbringen. Beim Anbau von Reha-Zubehör spielt die fachgerechte Montage eine große Rolle. Mit ihr einher geht auch die Sicherheit des Sitzes. Handelt es sich um einen nachträglichen individuellen Sonderbau vom Fachhändler, erlischt normalerweise die straßenverkehrsrechtliche Zulassung des Autositzes, da in der Regel keine Sicherheitsprüfung erfolgt ist. In diesem Fall muss eine ärztliche Verordnung als Ausnahmegenehmigung bei jeder Fahrt mitgeführt werden. Hierin wird bestätigt, dass das Kind nur diese spezielle besondere Rückhalteeinrichtung im Auto nutzen kann.
Wer haftet eigentlich für das nachträglich modifizierte Produkt?
Hersteller von „Standard-Autositzen“* haften möglicher weise nicht für Produkte, die durch nachträgliche Montage von Reha-Zubehör „verändert“ wurden. Die Testung des jeweiligen Sitzes wurde ohne die nachträglich angebrachte Ausstattung vorgenommen. Nicht immer ist klar, wer die Verantwortung für die Sicherheit des modifizierten Sitzes übernimmt.
Welche Vorteile hat ein Reha-Autositz?
Reha-Autositze werden von einem unabhängigen Prüf-Institut inklusive Reha-Ausstattung getestet. Die Produkthaftung wird somit vom Hersteller des Reha-Autositzes übernommen. Bei diesen Sitzen ist klar, dass sämtliches getestetes Reha-Zubehör auf das jeweilige Produkt abgestimmt und angepasst ist. So ist sichergestellt, dass die Struktur der Sitzschale durch die Anbauteile nicht geschwächt wird und sie dem Kind weiterhin optimalen Schutz bietet.
Wie wird ein Reha-Autositz beantragt?
Ich empfehle den Eltern, sich im ersten Schritt Gedanken über die Voraussetzungen zu machen, die ein Reha-Kinderautositz für das eigene Kind erfüllen muss. Dabei spielen natürlich die Größe, das Gewicht, das Krankheitsbild und das Fahrzeug-Modell eine wesentliche Rolle. Unterstützung bieten hier Reha-Fachhändler oder Sozialpädiatrische Zentren (SPZ).
Dort gibt es in der Regel die Möglichkeit, Sitze mit dem Kind und im eigenen Fahrzeug auszuprobieren. Ist der passende Autositz gefunden, stellt der Haus- oder Kinderarzt eine entsprechende Verordnung (Rezept) aus.
Der Reha-Fachhändler erstellt anhand der Verordnung einen Kostenvoranschlag. Diesen reicht er zusammen mit der Verordnung zur Kostenübernahme sowie idealerweise einemErprobungsbericht bei der Krankenkasse ein. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen informiert die Kasse den Fachhändler über Zu- oder Absage der Kostenübernahme. Bei einer Zusage kümmert sich der Fachhändler um die Bestellung des genehmigten Autositzes und vereinbart mit Ihnen einen Termin für die Auslieferung.
* Autositz für gesunde Kinder ohne Reha-Zubehör
Gebrauchter Kindersitz
– ja oder nein?
Kritisch wird es, wenn Sie die Vorgeschichte eines gebrauchten Sitzes nicht kennen! Sie gehen dann das Risiko ein, z.B. einen unfallgeschädigten Sitz für Ihr Kind zu verwenden.
Bei einem Auto-Unfall war das Kind im Sitz mit an Bord
Hierzu sollten Sie wissen, dass bereits bei einem Unfall mit einer Aufprallgeschwindigkeit von etwa 10 km/h ein Autositz beschädigt werden kann.
Bevor Sie also einen Sitz verwenden, den schon jemand vor Ihnen im Einsatz hatte: Lassen Sie den möglicherweise beschädigten Sitz von einem Hersteller überprüfen, der dafür geeignetes Equipment hat. Solche Kontrollen können nur mit Spezialgeräten durchgeführt werden. Nur eine Sichtprüfung allein ist keinesfalls ausreichend, da sich Mikrorisse in der Sitzschale gebildet haben können.
Fachgemäße Sicherheitskontrollen sind in der Regel aufwän dig und sehr teuer. Thomashilfen bietet daher diese Kontrollen nicht an und wir empfehlen, bei einem Unfall mit Aufprallgeschwindigkeit ab 10 km/h sicherheitshalber den alten Sitz gegen einen neuen Autositz auszutauschen.
Wie viele Jahre dürfen Auto-Kindersitze genutzt werden?
Viele Hersteller empfehlen, Autokindersitze nicht länger als ca. 5 Jahre zu verwenden. Danach kann es u.U. zu Materialermüdungen kommen. Die Schutzwirkung der Sitzschale ist bei Unfällen eingeschränkt und es besteht eine erhöhte Verletzungsgefahr.
Wir empfehlen beim Kauf oder der Nutzung gebrauchter Autositze: Kaufen / benutzen Sie keinen Autositz, dessen Vorgeschichte Sie nicht kennen!
Stellen Sie unbedingt sicher, dass der schon von anderen benutzte Sitz nicht in einen Unfall mit einer Aufprallgeschwindigkeit von mehr als 10 km/h verwickelt war.
Gurtpolster sollten vorhanden sein und Gurte keine Beschädigungen aufweisen. Das Gurtschloss und die Verriegelungssysteme müssen einwandfrei funktionieren.
Ein Kindersitz sollte auch nur dann gebraucht gekauft oder verwendet werden, wenn die Bedienungsanleitung vorhanden ist und er die Prüfnorm ECE R44/03 oder ECE R44/04 aufweist.
Reha-Ausstattung für individuelle Anpassung & Sicherheit
Ein Reha-Autositz bietet im Gegensatz zum „Standard-Autositz“ mehr individuelle Anpassungs möglichkeiten und Zubehör für die Bedürfnisse von besonderen Kindern im Auto.

Polster und Stützen – besserer Halt im Sitz

Thoraxpelotten – stabiler Oberkörper

5-Punkt-Gurt – für größere Kinder
Gerade in Standard-Autositzen für größere Kinder fehlt oft ein 5-Punkt-Gurt. Die Kinder werden nur mit dem fahrzeugeigenen 3-Punkt-Gurt gehalten. Reha-Autositze sind auch in höheren Gewichtsklassen mit einem eigenen 5-Punkt-Gurt ausgestattet. Dieser Gurt hilft bei der Positionierung des Kindes im Sitz. Er ist oft länger als der Gurt in Standard-Sitzen, damit auch größere Kinder noch lange gut gehalten werden. ACHTUNG: Der fahrzeugeigene 3-Punkt-Sicherheitsgurt muss zusätzlich verwendet werden. Er hält das Kind und den Sitz bei einem Unfall.

Abduktionsblock - Führung der Oberschenkel
Abduktion bedeutet hier das Spreizen der Oberschenkel im Hüftgelenk und damit ein breiterer Sitz und eine bessere, stabilere Sitzposition. Benötigt ein Kind eine solche Abduktion, so wird dies mit einem Abduktionsblock zwischen den Knien erreicht. Gleichzeitig verhindert er unerwünschtes Überschlagen der Beine und mögliche Verletzungen durch das Gurtschloss. Es gibt einfache und individuell einstellbare Abduktionsblöcke.

Gurtschildpolster – extra Halt und Schutz
Kinder-Autositze sind am Gurtschloss des 5-Punkts-Gurtes oft mit einem dünnen Polster ausgestattet. Der Gurt wird zur Sicherheit gut festgezogen – damit das Gurtschloss nicht unangenehm auf den empfindlichen Kinderbauch drückt, federt das Polster Bewegung und Druck im Schrittbereich ab. Ein großes, extra gefüttertes Gurtschildpolster gibt Kindern zusätzlichen Halt und schützt wenig mobile Kinder noch besser vor unangenehmem Druck.

Unterarmauflage – für aufrechte Sitzhaltung
Das Kind kann sich auf die Auflage stützen und besser aufrecht halten, statt in die Leere vor sich zu greifen. Die Unterarmauflage gibt Stabilität und Sicherheit als Rundum-Unterstützung. Als Sichtbarriere zum Gurtschloss lenkt sie vom Abschnallen ab und das Kind kann die Auflage als Spielfläche nutzen.

Drehplatte – zum leichteren Transfer
Das mühevolle Hinein- und Heraussetzen gerade von größeren und schwereren Kindern ist eine tägliche Belastung für den Rücken. Mit einer Drehplatte lässt sich der Autositz zur Autotür drehen. So ist der Transfer vom Kind in und aus dem Sitz stressfreier und schont den Rücken der Eltern und Betreuer. TIPP: Eine Seatfix-Anbindung oder ein Stabilisationsbügel hält die Drehplatte noch besser im Auto.

Sitzkeil unten – für entspannte Sitzhaltung
Kinder mit schwacher Kopfkontrolle brauchen eine entspannte Sitzhaltung, die nicht so anstrengend ist. Durch einen Sitzkeil unter dem Autositz verlagert sich der Schwerpunkt des Kindes weiter nach hinten und es kann sich zurücklehnen und entspannt sitzen.

Sitzneigungs-Platte
– Entlastung bei wenig Körperspannung
Mehr Flexibilität als ein Sitzkeil bietet eine Platte mit Sitzkantelungs-Funktion. Mehrere Winkeleinstellungen sind möglich – von einer leichten Ruheposition bin hin zu einer optimal entlastenden Liegeposition von bis zu 16°. So können auch größere Kinder mit schwacher Kopfkontrolle entspannt mitfahren. TIPP: Eine Seatfix-Anbindung oder ein Stabilisationsbügel hält die Sitzkantelungs-Platte noch besser im Auto.

Fußstütze – für stabile Sitzposition
Mit einer Fußstütze sitzt das Kind stabil im Autositz. Die Beine baumeln nicht einfach in der Luft, sondern das Kind kann die Füße fest abstützen. Das gibt Kindern Sicherheit, da sie „festen Boden“ unter ihren Füßen spüren können. Auch das Hinausrutschen aus dem Sitz nach unten auf den Fahrzeug-Boden wird verhindert.

Rückenplatte mit Klett
– für Sonderbau-Lösungen
Kinder mit schwacher Körperkontrolle und niedriger Muskelspannung benötigen besonders viel Unterstützung beim geraden, aufrechten Sitzen. Für die Führung des Oberkörpers werden stabile Thoraxpelotten genutzt, die bei Bedarf auch von Reha-Techniker individuell angefertigt werden. Standard-Pelotten und Sonderbau-Lösungen können auf einer Klett-Rückenplatte punktgenau passend zum Kind angebracht werden.
Statuserhebung – Welche Hilfsmittel benötigt mein Kind?
Ein Bedarfsermittlungsbogen erleichtert Eltern, Betreuern und Versorgern die eindeutige Beschreibung und Dokumentation einer Hilfsmittelversorgung.
An einer Hilfsmittel-Versorgung und -Nutzung sind viele Akteure beteiligt. Um für die Entwicklung und Teilhabe des Kindes das bestmögliche Hilfsmittel für das jeweilige Umfeld zu finden, empfiehlt sich eine eindeutige Dokumentation und Beschreibung des Bedarfs.
Es werden z.B. folgende Informationen zusammengetragen:
- allgemeine Informationen zum Kind
- begleitende therapeutische Maßnahmen
- Einteilung des Behinderungsgrades (z.B. nach GMFCS)
- Körperfunktionen (physisch und psychisch)
- Aktivitäten und Teilhabe
Die Klassifizierung der motorischen Beeinträchtigungen von Kindern mit Cerebralparese erfolgt in Anlehnung an das Gross Motor Function Classification System (kurz: GMFCS) der ICF. Das GMFCS-System beinhaltet fünf Stufen (Level). Die Einstufung erfolgt nach der Fähigkeit zu eigenständiger Mobilität und dem Bedarf an Hilfsmittel-Unterstützung. Eltern können bei der Einstufung mitwirken, da sie ihr Kind meist gut einschätzen können. GMFCS ist einfach und schnell angewendet, erfahrene Fachkräfte benötigen nur etwa 15 Minuten.

Stufe I
Freies Gehen ohne Einschränkung; Einschränkung der höheren motorischen Fähigkeiten.

Stufe II
Freies Gehen ohne Gehhilfen; Einschränkung beim Gehen außerhalb der Wohnung und auf der Straße.

Stufe III
Gehen mit Gehhilfen; Einschränkung beim Gehen außerhalb der Wohnung und auf der Straße.

Stufe IV
Selbstständige Fortbewegung eingeschränkt; Kinder werden geschoben oder benutzen E-Rollstuhl für draußen.

Stufe V
Selbstständige Fortbewegung selbst mit elektrischen Hilfsmitteln stark eingeschränkt.
Abbildungen mit freundlicher Genehmigung entnommen aus: „GMFM und GMFCS – Messung und Klassifikation motorischer Funktionen“, Dianne Russel u.a. Verlag Hans Huber, Hogrefe Verlag, CH-Bern, Abb. Prof. Kerr Graham, AUS-Melbourne.
Statuserhebung zur Bedarfsermittlung Hilfsmittel
Nutzen Sie für die Dokumentation einer Hilfsmittel versorgung den Erhebungsbogen von rehaKIND e.V.
Was ist die ICF
und warum ist sie so wichtig?
Grundlage einer Hilfsmittel-Versorgung sind nicht nur gesetzliche Vorgaben wie der Leistungsanspruch auf Hilfsmittel, Selbstbestimmung und Teilhabe im SGB XI. Bei der Begutachtung und Begründung von Hilfsmittel-Versorgungen muss die ICF berücksichtigt werden.
ICF bedeutet „International Classification of Functioning, Disability and Health“. (deutsch: „Internationale Klassifika tion der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit“) Die ICF ist eine Klassifikation der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die erstmals 2001 erstellt und herausgegeben wurde und als weltweit anerkannter Standard gilt. Sie beschreibt die aktuelle Funktionsfähigkeit, Aktivität und Teilhabe eines Menschen, um daraus Teilhabeziele, Fördermaßnahmen und Prozessempfehlungen abzuleiten.
Bedeutung der ICF für die Hilfsmittel-Versorgung
Hilfsmittel sollen den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern, einer drohenden Behinderung vorbeugen oder eine Behinderung ausgleichen. Für die erfolgreiche Versorgung mit einem Hilfsmittel muss ein individuelles Versorgungskonzept für das Kind erstellt werden.
Dazu wird die Klassifizierung nach dem bio-psycho-sozialen Modell der ICF mit einbezogen. Dieses Modell beschreibt einen aktuellen Gesundheitszustand und die Wechselwirkung zwischen den Komponenten. Mit Hilfe der ICF wird beschrieben, was das Kind kann und welche Hilfe und Förderung es benötigt.
Zielsetzung: Hilfsmittel-Versorgung Autositz
Mit Hilfe der ICF-Klassifizierung wird z.B. eine Versorgung mit einem Autositz für Kinder beantragt. Die zielorientierte Begründung der Versorgung ist immer besser, als später ei nen Widerspruch formulieren zu müssen. Ein Beispiel:
Gesundheitsproblem: Dyskinetische Cerebralparese
Körperfunktionen und -strukturen:
- starke Rumpf-Hypotonie ausgleichen / Thoraxstützen
- emotional ausgelösten Spastiken und Anfällen vorbeugen
- räumliche Wahrnehmung der Umgebung fördern
Aktivität: nahezu selbstständiges Ein- und Aussteigen innerhalb von 10 Wochen bewältigen
Teilhabe: familiäre Beziehung zu Großeltern stärken, Besuch von Schule und Tageseinrichtung ermöglichen
Umweltfaktor: Großeltern und Bekannte sind in den sicheren Gebrauch des Kindersitzes eingewiesen, geeignetes Hilfsmittel (Reha-Autositz) steht zur Verfügung
Personenbezogener Faktor: Akzeptanz des eigenen Reha-Autositzes als Sitzhilfe für unterwegs, Motivation schaffen zum selbstständigen Ein- und Aussteigen

Das Recht auf Teilhabe
„mmer wieder ist von dem Recht auf „Teilhabe“ die Rede, also dem „Einbezogensein in eine Lebenssituation“. Für Menschen mit Behinderungen besteht sogar ein gesetzlicher Anspruch auf Teilhabe im SGB IX und damit auch auf Hilfsmittel wie Kinderautositze. Denn diese fördern die Selbstbestimmung und das gleichberechtigte Miteinander am gesellschaftlichen Leben. Diese aktive Teilhabe ist ein wichtiger Baustein in der kindlichen Entwicklung.“
Wie bleiben Kinder sicher im Autositz angeschnallt?
Eine große Sorge bei vielen Eltern:
Anti-Escape-Weste
Das können Sie tun: Eine spezielle Anti-Escape-Weste für Kinder im Autositz verhindert das Herauswinden aus dem sicheren Gurt.
Gefährliche Lücken zwischen Gurt und Kind werden verdeckt
Weniger Unfälle, da keine Ablenkung des Fahrers durch nicht angegurtete Kinder
Das Gurtschloss wird nicht verdeckt
Es kann im Notfall schnell geöffnet werden
Einfache Anpassung und Anwendung
Mehr als 70% der Kinder winden sich während der Fahrt oft aus ihrem Gurt im Autositz

Der passende Autositz für besondere Kinder
„Ob der Sitz für Ihr Kind passt, finden Sie am besten beim Probesitzen heraus. Ihr Kind soll sich im Autositz sicher und wohl fühlen. Dafür gibt es auch optionales Zubehör zur besseren Anpassung. Nutzen Sie unser unverbindliches Testangebot, um den richtigen Sitz herauszufinden.“
ISOFIX – Schnell und sicher
Isofix ist ein international genormtes Befestigungssystem für Kindersitze im Auto. Das System besteht aus stabilen Haken unten am Kindersitz und genormten Halteösen zwischen Sitzbank und Rückensitzlehne, die fest mit der Karosserie des Autos verbunden sind.
Mit Isofix lassen sich Kindersitze einfach und besonders fest im Auto verankern. Isofix vereinfacht also deutlich die Handhabung des Sitzes und reduziert bzw. vermeidet Fehler beim Einbau von Kindersitzen. Außerdem ist so auch der leere Kindersitz während der Fahrt gesichert und muss nicht ständig angeschnallt werden.
Doch nicht jeder mit Isofix augestattete Sitz passt in jedes Auto. Ältere Autos z.B. haben oft noch keine Isofix-Ösen, denn erst seit 2014 sind sie für die Außensitze der Rückbank vorgeschrieben.
Universell einsetzbar sind Isofix-Sitze nur mit einem zusätzlichen Befestigungspunkt im Auto. Damit wird einVorkippen des Sitzes bei einem Unfall verhindert.
Eine Möglichkeit ist der so genannte Top Tether, ein Haltegurt oben an der Rückbank. Alternativ wird ein Stützfuß zur Stabilisierung des Sitzes genutzt. Aber Achtung: Sind Staufächer vor den Rücksitzen, darf er nicht verwendet werden, denn die Deckel sind nicht stabil genug. Um trotzdem einen Kindersitz mit Stützfuß nutzen zu können, gibt es spezielle „Klötze“ für die Staufächer, die den Deckel stabilisieren.
Besonders beliebt ist Isofix für Babyschalen und Sitze der Gruppe I. Hier hält die Isofix-Befestigung den ganzen Sitz, das Kind wird von einem Hosenträgergurt im Sitz gehalten. Der fahrzeugeigene Dreipunktgurt wird für die unteren ECE-Gewichtsklassen bis Klasse I dann nicht mehr benötigt.

Stabilität für große Reha-Autositze: Achtung – Verwechslungsgefahr
„Einige Hersteller von Reha-Autositzen nutzen das Isofix-Verankerungssystem des Fahrzeugs, um auch Kindersitze für größere, schwerere Kinder zusätzlich zu stabilisieren. Dafür werden Seatfix-Adapter zur Anbindung an das fahrzeugeigene Isofix-System genutzt. Das erleichtert das Handling für Eltern und Betreuer besonders, wenn eine Drehplatte oder Neigungsplatte zur Sitzkantelung genutzt wird. Bitte beachten Sie aber unbedingt: Die Isofix-Anbindung ersetzt NICHT die Sicherung vom Kind im Kindersitz durch den Dreipunktgurt – das Kind muss weiterhin immer mit der vorgeschriebenen Begurtung gemäß Bedienungsanleitung des Sitzes gesichert werden!“

Reboarder Kindersitz – gesichert mit Isofix und Stützfuß

Kindersitz – gesichert mit Isofix und Stützfuß

Kindersitz – gesichert mit Isofix und Top Tether
Reboarder
– Rückwärts sitzen bietet Sicherheit
Der Wechsel vom sicheren rückwärts gerichteten Sitz zu einem vorwärts gerichteten ist nach einem EU-Gesetz bereits ab einem Gewicht von 9 kg erlaubt. Der Kopf eines Kleinkindes ist aber im Verhältnis zu seinem Gesamtkörpergewicht noch relativ schwer. Er macht 25 Prozent seines gesamten Körpergewichtes aus. Dies ändert sich mit zunehmendem Alter.
Denn wird das Kind bei einem Frontalaufprall nach vorne geschleudert, wirken besonders auf den Kopf enorme Kräf te, welche Hals und Nacken nicht kompensieren können. Deshalb ist gerade bei Kindern mit schwacher Kopfkontrolle das rückwärts gerichtete Sitzen im Auto ratsam. Die Energie des Aufpralls wird bei einem Reboard-Sitz gleichmäßg über den gesamten Rücken verteilt. Die Sitzschale wirkt wie ein Schutzschild und schtzt Kopf und Hals.
Reboarder sollten nicht auf dem Beifahrersitz genutzt wer den, wenn der Airbag keine Deaktivierungsfunktion besitzt. Optimalerweise sitzt eine Begleitperson mit auf der Rück bank neben dem Kind um sich um den Nachwuchs küm mern zu können.
vgl. www.autobild.de
FAQ – Häufige Fragen
Gruppe 0/0+:
Der Kopf des Babys darf nicht über den oberen Schalenrand hinausragen. Ein Wechsel in den nächst größeren Sitz (Gruppe I) sollte so spät wie möglich erfolgen.
Gruppe I:
Aus Sicherheitsgründen sollte hier auf keinen Fall vor 15 kg, möglichst sogar erst mit 18 kg in Gruppe II gewechselt werden.
Der Hinterkopf des Kindes sollte immer von der Sitzschale abgestützt werden. Zu beachten ist vor allem die Gewichtsangabe für den entsprechenden Kindersitz. Ein verfrühter Wechsel in einen Folgesitz ist im Interesse der Sicherheit des Kindes nicht zu empfehlen.

Die Gurte unterscheiden sich anhand der Anzahl Ihrer Fixierungspunkte. So ist der 3-Punkt-Gurt, welcher Teil des Fahrzeugs ist, an drei Punkten fixiert. Der 5-Punkt-Gurt, als Teil des Kindersitzes, ist an fünf Punkten fixiert.
Für leichte Kinder bis einschließlich ECE Gruppe I (bis 18 kg) wird der Kindersitz mit dem 3-Punkt-Gurt oder ISOFIX im Fahrzeug befestigt. Das Kind wird dann mit dem 5-Punkt-Gurt angeschnallt. Der 5-Punkt-Gurt stellt hier also den Sicherheitsgurt dar.
Schwerere Kinder ab ECE Gruppe II (ab 15 kg) müssen hingegen mit dem 3-Punkt-Gurt des Fahrzeugs angeschnallt werden. Bei Kindersitzen, die für die ECE Gruppen I-III zugelassen sind, bedeutet dies, dass das Kind zunächst mit dem sitzeigenen 5-Punkt-Gurt gesichert wird. Erreicht das Kind ein Körpergewicht über 18 kg, muss der 5-Punkt-Gurt ausgebaut werden. Das Kind wird von da an mit dem 3-Punkt-Gurt gesichert.
Bei Reha-Autositzen ist das etwas anders. Hier kann der 5-Punkt-Gurt häufig auch für große Kinder zur zusätzlichen Positionierung genutzt werden. Der 5-Punkt-Gurt fungiert dann nicht mehr als Sicherheitsgurt, sondern dient rein der Positionierung im Sitz, um z.B. einen aufrechten Sitz zu gewährleisten. Das Kind muss dann zusätzlich mit dem 3-Punkt Gurt angeschnallt werden. Das heißt, dass das Kind gleichzeitig mit zwei verschiedenen Gurten „angeschnallt“ wird. Bitte beachten Sie stets die Hinweise in der Gebrauchsanweisung des Autositzes.
Sie sollten so schnell wie möglich anhalten und das Kind wieder angurten. Dem Kind sollte, soweit möglich, beigebracht werden, dass ein Abschnallen zum sofortigen Stopp der Fahrt führt. Wir raten von jeglichen technischen Hilfsmitteln, welche zum erschwerten Öffnen des Gurtschlosses führen, ab.
Bedenken Sie bitte, dass im Ernstfall ein fremder Retter das Kind schnell aus dem Kindersitz befreien muss. Deshalb sollte der rote Öffnungsknopf direkt gefunden und geöffnet werden können.

Bei einem Crash-Test wird eine Kollision von Fahrzeugen unter realistischen Bedingungen simuliert. Dieser kontrollierte Vorgang wird meist von unabhängigen Instituten durchgeführt. Über den Crash-Test wird die Sicherheit des Sitzes von unabhängiger Stelle bestätigt.
Reha-Autositze werden inkl. Reha-Ausstattung und Reha-Zubehör getes tet. Das Mitführung einer ärztlichen Bescheinigung als Ausnahmegeneh migung ist bei einem getesteten und straßenverkehrsrechtlich zugelasse nen Reha-Sitz nicht notwendig.
- International genormtes Befestigungssystem für Kindersitze
- Vereinfacht die Handhabung des Sitzes und reduziert bzw. vermeidet Fehler beim Einbau von Kindersitzen
- ISOFIX ersetzt die Sicherung von Kindersitzen mit dem fahrzeugeigenen Dreipunktgurt. Zusätzlich zur Anbindung des Kindersitzes über das ISOFIX-Verankerungssystem werden ISOFIX Kindersitze mit einem Standfuß oder Haltegurt (Top Tether) im Fahrzeug gesichert. ISOFIX Kindersitze werden nur für die unteren ECE Gewichtsgruppen angeboten.
- Prüfen Sie mit der Typenliste des Kindersitzes, ob der jeweilige ISOFIX-Kindersitz in das eigene Fahrzeug eingesetzt werden darf.
ISOFIX ersetzt NICHT den Sicherheitsgurt – das Kind muss weiterhin immer mit der vorgeschriebenen Begurtung gemäß Gebrauchsanweisung des Sitzes gesichert werden!Achtung Verwechslungsgefahr
- Einige Hersteller nutzen das ISOFIX Verankerungssystem des Fahrzeugs, um auch Kindersitze für größere, schwerere Kinder zusätzlich zu stabilisieren (z.B. RECARO Monza Nova Seatfix Reha).
- Hier ersetzt die Anbringung jedoch nicht die Sicherung von Kind und Kindersitz durch den Dreipunktgurt. Vorteil neben der zusätzlichen Stabilisierung: Der Sitz muss nicht mehr angegurtet werden, wenn KEIN Kind darin sitzt.
Die gesetzliche Grenze für die Benutzung des Kindersitzes ist erst erreicht, wenn das Kind entweder 1,50 m groß oder 12 Jahre alt ist. Wenn die Kinder größer werden, benutzt man häufig auch nur noch einen so genannten Booster. Es handelt sich hier um eine Sitzerhöhung, die für eine optimale Gurtführung sorgt. Ist das Kind über 150cm groß, sind die 3-Pkt.-Gurte zu benutzen.
Auto-Sitze für behinderte Kinder sind z.T. bis zu 50 kg nutzbar (z.B. RECARO Monza Nova Reha), es handelt sich hier „Rückhalteeinrichtungen für besondere Anforderungen“, die spezielle Überlast-Tests bestanden haben. Sie erkennen diese Sitze an den zusätzlichen Aufklebern.
Das Gewicht des Kindes ist entscheidend für die max. Nutzung eines Auto-Kindersitzes. Wenn das Kind jedoch sehr groß ist und der Kopf über den Rand der Sitzschale/Kopfstütze reicht, ist das Kind in einem größeren Sitz sicher. Deshalb sollte man in diesem Fällen in die nächst höhere Sitzgruppe wechseln.
Gruppe | Gewicht | Alter (ca.) |
---|---|---|
Gruppe 0 | bis 10 kg | bis 9 Monate |
Gruppe 0+ | bis 13 kg | bis 15 Monate |
Gruppe I | 9 bis 18 kg | 9 Monate bis 4,5 Jahre |
Gruppe II | 15 bis 25 kg | 3 bis 7 Jahre |
Gruppe III | 22 bis 36 kg | 6 bis 12 Jahre |
keine | bis 80 kg | Jugendliche, Erwachsene |
Hierzu sollten Sie wissen, dass bereits bei einem Unfall mit einer Aufprallgeschwindigkeit von etwa 10 km/h ein Autositz beschädigt werden kann. Bevor Sie als einen gebraucht Sitz verwenden: Lassen Sie Ihn von einem Hersteller mit dafür geeignetem Equipment überprüfen. Solche Kontrollen können nur mit Spezialgeräten durchgeführt werden. Eine Sichtprüfung allein ist keinesfalls ausreichend da sich Mikrorisse in der Sitzschale gebildet haben können.
Fachgemäße Sicherheitskontrollen sind in der Regel aufwendig und sehr teuer. Thomashilfen bietet daher diese Kontrollen nicht an und wir empfehlen, bei einem Unfall mti Aufprallgeschwindigkeit ab 10 km/h sicherheitshalber den alten Sitz gegen einen neuen Autositz auszutauschen.
Der Bezug nutzt sich im Laufe der Zeit ab. Er wird strapaziert und Sonnenlicht und Schmutz wirken auf ihn ein. Bei normalem Verschleiß ist nach einer Benutzungszeit von 3 bis 4 Jahren ein Austausch des Bezuges ratsam. Die modernen Bezüge der Recaro-Sitze sind sehr pflegeleicht und einfach abzubauen. Der Bezug ist Bestandteil der Bauartgenehmigung! Deshalb verwenden Sie bitte nur Original-Ersatzbezüge.
Viele Hersteller empfehlen, Autokindersitze nicht länger als ca. 5 Jahre zu verwenden. Danach kann es u.U. zu Materialermüdungen kommen, was die Sicherheit im Falles eines Unfalles negativ beeinflussen kann.
Wir empfehlen beim Kauf oder der Nutzung gebrauchter Autositze: Kaufen/benutzen Sie keinen Autositz, dessen Vorgeschichte Sie nicht kennen! Dies trifft z.B. auch bei Reha-Sitzen aus dem Wiedereinsatz der Krankenkassen zu. Sie gehen eventuell dann das Risiko ein, z.B. einen unfallgeschädigten Sitz für Ihr Kind zu verwenden. Empfehlenswert ist es daher, sich die „Unfallfreiheit“ eines gebrauchten Sitzes vom Vorbesitzer/Eigentümer schriftlich bestätigen zu lassen.
Ein Kindersitz sollte auch nur dann gebraucht, gekauft oder verwendet werden, wenn die Gebrauchsanweisung vorhanden ist und er die Prüfnorm ECE R 44/03 oder ECE R 44/04 aufweist (erkennbar am orangefarbenen ECE-Prüfzeichen).
Unfallstatistiken zeigen, dass Auto-Kindersitze die größte Sicherheit für das Kind bei einer Platzierung des Sitzes auf der Rückbank hinter dem Beifahrer bieten. Aber Achtung! Eine Vielzahl von Unfällen passiert auch deshalb, weil der Fahrer sich während der Fahrt zu seinem Kind auf der Rückbank umdreht.
Eine Benutzung des Auto-Kindersitzes auf dem Beifahrersitz wird gerade beim Transport von behinderten Kindern – aufgrund des möglichen und z. T. erforderlichen direkten Sichtkontaktes mit dem Kind – häufig bevorzugt.
Voraussetzung hierfür ist aber die ausdrückliche Erlaubnis des Kindersitz-Herstellers (siehe Hinweise in derGebrauchsanweisung), den Kindersitz auf der Beifahrerseite platzieren zu können und dass ein vorhandener Front-Airbag deaktiviert wird.
Bei rückwärtsgerichteten Sitzen (z.B. THOMASHILFEN Co-Pilot oder Sitzschalen) ist der Schutz des Kindes auch auf dem Beifahrersitzplatz gewährleistet – doch auch hier gilt, dass der vorhandene Airbag deaktiviert sein muss. Sicherer ist es aber, auch rückwärtsgerichtete Auto-Kindersitze auf der Rückbank zu platzieren. Durch einen zusätzlichen Spiegel (überall im Baby-Fachmärkten erhältlich) können Sie dann sogar den Sichtkontakt ermöglichen.
Wir empfehlen grundsätzlich die Verwendung des Auto-Kindersitzes auf der Rückbank und dort immer auf der Beifahrerseite. Damit können Sie das Kind von der sicheren Bürgersteigseite aus in das Fahrzeug setzen.
Nur für solche, die der seit 1995 gültigen Normvorschrift ECE R 44/03 und höher entsprechen. Da die Hersteller und der Handel Kindersitze mit alter Zulassung seit 1999 nicht mehr vertreiben dürfen, sind Reparatur und Ersatzteilversorgung durch den Hersteller – auch aus Produkthaftungsgründen – für alte Sitze nicht mehr möglich.
Kindersitze müssen vom Kraftfahrt-Bundesamt(KBA)genehmigt/zugelassen werden. Diese Genehmigung erfolgt über die Vergabe eines ECE-Prüfsiegels an den Hersteller der Kinder-Autositze. Seit April 2008 dürfen nur noch solche Kindersitze genutzt werden, die nach ECE44/03 oder höher geprüft sind. Ob dies der Fall ist, erkennt man an den ersten zwei Ziffern der 8-stelligen Zulassungsnummer auf dem orangefarbenen ECE-Prüfsiegel (Bild), denn diese zeigen die Prüfversion an. Beginnt die Nummer mit 00, 01 oder 02, so ist der Sitz veraltet und darf nicht mehr benutzt werden.
Seit April 1993 gilt in Deutschland eine generelle Sicherungspflicht für Kinder in Kraftfahrzeugen. Dabei müssen Rückhaltesysteme für Kinder genutzt werden, die nach der ECE-Regelung 44/03 oder 44/04 gebaut, geprüft und genehmigt sowie mit dem ECE-Prüfzeichen gekennzeichnet sind.
Handelsübliche Kindersitze für das Auto sind nur bis zur Gruppe I (bis 18 kg Körpergewicht) mit einem "5-Punkt-Gurt" ausgestattet, ab Gruppe II werden die Kinder nur noch mit dem Autosicherheitsgurt zusammen mit dem Kindersitz gesichert.
Für Kinder mit Behinderung reicht dieser Schutz oftmals nicht aus, z. B. wenn eine Rumpfhypotonie oder Spastik vorliegt. Aus diesem Grunde bieten Hersteller von Reha-Autositzen sogenannte „Positionierungsgurte“ an. Diese dienen allein zur Erreichung einer besseren Sitzposition des Kindes, sie dürfen aber niemals ohne die Sicherung mit dem 3-Punkt-Gurt des Fahrzeuges verwendet werden.
Grundsätzlich müssen dazu alle Warnhinweise am Kindersitz und im Auto sowie alle Hinweise in der Gebrauchsanleitung des Kindersitzes und im Fahrzeug-Handbuch beachtet werden.
Anders als der Frontairbag auf der Beifahrerseite (der bei rückwärts gerichteten Sitzen der Gruppe 0+ unbedingt deaktiviert werden muss) blasen sich die Seitenairbags nur ganz flach auf. So kommen sie kaum mit den Kindersitzen in Kontakt. Es geht also von einem Seitenairbag keine Gefahr aus, wenn das Kind richtig in seinem Sitz gesichert ist und sich nicht aus ihm herauslehnen kann. Das ist in der Regel bei Babyschalen und Sitzen der Gruppe 1 gegeben.
Bei größeren Kindern wird gegen das seitliche Herauskippen beim Schlafen die Verwendung eines Sitzes mit Rückenlehne und größtmöglichem seitlichen Schutz unbedingt empfohlen. Bei modernen Auto-Kindersitzen, wie z.B. beim RECARO Monza ist dieser seitliche Schutz durch die weit um das Kind herumgezogene Chassis-Form bereits voll integriert.
Grundsätzlich ja, Sie sollten sich aber die Typenliste des Auto-Kindersitz-Herstellers ansehen – nur die dort genannten Fahrzeuge sind für den ausgewählten Sitz überprüft.
Wichtig ist aber auch, den ausgewählten Kinder-Reha-Sitz gemeinsam mit Ihrem Kind in Ihrem Fahrzeug einmal selbst auszuprobieren. Nur dann haben Sie die Sicherheit, dass der Sitz nicht nur für das Fahrzeug, sondern vor allem für Ihr Kind passt.
Kindersitze werden nach der ECE R 44/03 und 44/04 in verschiedenen Kategorien jeweils für unterschiedliche Einbau- bzw. Verwendungsarten zugelassen. In einigen Fällen, insbesondere für den Einbau mit ISOFIX, werden die zugelassenen Fahrzeuge in einer Typenliste aufgeführt.
Diese Frage wird vor allem im Winter gestellt, wenn Kinder (auch im Auto) voluminösere Kleidung tragen. Sie sind in der Regel im oberen Gewichtsbereich der jeweiligen Gruppe angelangt, für den der entsprechende Kindersitz ausgelegt ist. Dennoch: Eher sollte auf auftragende Kleidung verzichtet werden, als zu früh in den Folgesitz zu wechseln. Grundsätzlich gilt nämlich: Je enger die Gurte anliegen, umso sicherer ist der ganze Kindersitz. Kleiden Sie Ihr Kind deshalb entsprechend der Innentemperatur des Autos und lassen Sie es erst in den Folgesitz wechseln, wenn es auch das Gewicht oder die Größe dafür erreicht hat.
Kindersitze können prinzipiell immer auch auf dem Beifahrersitz benutzt werden. Es ist jedoch ratsam, den Beifahrersitz ganz nach hinten zu schieben, um dem Kind größtmögliche Beinfreiheit zu ermöglichen. Ist ein Beifahrerairbag vorhanden, muss dieser grundsätzlich ausgeschaltet werden. Falls kein Schalter vorhanden, hilft Ihnen Ihre Auto-Fachwerkstatt.
Beachten Sie dazu bitte sowohl die Ausführungen in der Gebrauchsanleitung Ihres Kindersitzes als auch die Hinweise im Handbuch Ihres Fahrzeuges.
Generell sollen Kinder aber möglichst auf den hinteren Sitzplätzen transportiert werden – dort ist das Verletzungsrisiko am geringsten.
Wenn man von den Mindestanforderungen der Norm ECE R 44/03 und 44/04 ausgeht, ist für Kinder ab 15 kg ein Sitzkissen auch ohne Rückenlehne verwendbar. Eigentlicher Sinn der Sitzerhöhung ist es, die Führung des 3-Punkt-Gurtes des Fahrzeuges optimal über das anzuschnallende Kind zu positionieren / zu führen.
Gute Sitzerhöhungen bieten in der Regel zwar im Beckenbereich seitlichen Schutz, nicht aber im Kopf- und Oberkörperbereich. Billig-Produkte haben zumeist seitlich keine Erhöhung und bieten deshalb nicht einmal diesen Schutz!
Die Verwendung eines Sitzkissens in Verbindung mit einer Rückenlehne als Einheit (der klassische Auto-Kindersitz) entspricht daher am Besten den aktuellen sicherheitstechnischen Erkenntnissen und erfüllt die Anforderungen an einen guten Seitenaufprallschutz. Kopf und Körper des Kindes werden seitlich abgestützt – das ist sicherer im Falle eines Unfalls, aber auch ergonomisch günstig, wenn Ihr Kind in seinem Sitz schläft. Zudem garantiert die bei modernen Sitzen an der Kopfstütze integrierte Gurtführung, dass der Schultergurt entsprechend der Größe des Kindes richtig auf der Schulter positioniert ist.
Trägt ein Kind einen dicken Anorak oder Overall, lässt sich der Sicherheitsgurt des Kindersitzes nicht straff spannen, sitzt nicht an der richtigen Stelle und vor allem nicht nah genug am Körper. Im Falle des Falles muss der Gurt erst die dicke Daunenfüllung der Jacke zusammendrücken, bevor er das Kind festhalten kann. Das schränkt die Sicherheit erheblich ein. Deshalb ist es notwendig, die Jacke auszuziehen. Bis die Temperatur im Auto angenehm ist, kann man das Kind mit seinem Anorak oder einer Decke zudecken.

Durch eine ECE-Änderung können ISOFIX-Sitze, wenn sie mit einem zusätzlichen Verankerungspunkt "Top Tether" an der Rückseite der Sitz-Schale ausgestattet sind, als „universal“ zugelassen werden. Ein Haltegurt, der zwischen diesem zusätzlichem Verankerungspunkt "Top Tether" und einem speziellen Ankerpunkt im Fahrzeug befestigt wird, verhindert beim Unfall eine ungünstige Kippbewegung nach vorne. Diese Kindersitze dürfen in allen Fahrzeugen mit ISOFIX-Verankerungen und drittem Ankerpunkt verwendet werden, allerdings nur in der Gewichtsklasse 9 bis 18 kg und nur vorwärts gerichtet!
Der zusätzliche Befestigungspunkt ermöglicht zwar eine Universal-Verwendbarkeit der Sitze, bedeutet allerdings auch einen gewissen Verlust an Bedienungskomfort und erhöht so die Gefahr einer falschen Bedienung.
Sie sollten so schnell wie möglich anhalten, das Kind wieder angurten und über die Gefahr belehren, bevor die Fahrt fortgesetzt wird. Unter Umständen muss diese "erzieherische Maßnahme" mehrmals wiederholt werden. Vermeiden Sie auf jeden Fall, Ihr Kind für das Öffnen des Schlosses zu loben oder dessen Fähigkeit anderen sogar vorzuführen.
Bedenken Sie bitte, dass im Ernstfall ein fremder Retter das Kind schnell aus dem Kindersitz befreien muss.
Ein zu schwer oder gar nicht zu öffnendes Schloss würde dies möglicherweise verhindern. Von daher empfehlen wir, auch wenn es gerade bei behinderten Kindern manchmal schwierig ist, keine technischen Hilfsmittel zu verwenden wie z.B. druckkrafterhöhendes Gurtschloss, Abdeckung für das Gurtschloss, etc.
Die gesetzliche Grenze für die Benutzung des Kindersitzes ist erst erreicht, wenn das Kind entweder 1,50 m groß oder 12 Jahre alt ist. Kindersitze für ältere Kinder sind zwar aus prüftechnischen Gründen bis 36 kg beschränkt, nach Auskunft der Bundesanstalt für Straßenwesen und der Staatlichen Materialprüfungsanstalt (MPA) in Stuttgart eignen sich diese Rückhalteeinrichtungen jedoch ebenso für Kinder mit einem Körpergewicht über 36 kg und müssen deshalb auch von ihnen benutzt werden. Nur im Einzelfall kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Voraussetzung dafür ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung oder ein Augenschein, wonach aus anatomischen Gründen die Benutzung einer Rückhalteeinrichtung nicht möglich und zumutbar ist (Auszug aus der StVO – für Kinder unter 150 cm Körpergröße mit übergroßem Körperumfang).
Ausgenommen hiervon sind sogenannte „Rückhalteeinrichtungen für besondere Anforderungen“! Hierbei handelt es sich um REHA-Autokindersitze, die u.a. speziellen Belastungstests unterzogen wurden und häufig auch eine erhöhte Gewichtszulassung haben. So ist z.B. der RECARO Monza Reha mit bis zu 50 kg Nutzergewicht zugelassen! Für diese Art Autokindersitze brauchen die Eltern keine ärztliche Bescheinigung mit sich zu führen.
Autokindersitze älteren Baujahres sind zum Teil sehr schwer. Moderne Autokindersitze zeichnen sich durch hohen Seitenschutz, gutes Klimaverhalten und vor allem leichtes Gesamtgewicht aus.
Mit dem RECARO Monza wird im Reha-Bereich ein modern konzipierter Sitz mit einem Basisgewicht von nur ca. 6 kg (!) angeboten. Hiermit ist er der leichteste Sitz in diesem Segment, zur Freude aller Mütter, die doch in der Praxis häufig den Sitz von einem Fahrzeug zum anderen transportieren müssen.
Babyschalen sind fast immer rückwärtsgerichtet zur Fahrtrichtung zu montieren. Das hat seinen Grund: Der Kopf des Kindes ist schwer, verglichen mit dem Rest des Körpers. Bei einem 9 Monate alten Baby hat der Kopf einen Anteil von 25% des gesamten Körpergewichts, beim Erwachsenen nur 6%. Bei einem Aufprall in einem vorwärtsgerichteten Sitz wird deshalb der Hals des Kindes überproportional belastet. In einem rückwärtsgerichteten Sitz werden die Kräfte über den gesamten Rücken und Kopf auf einem optimalen Weg verteilt.
Die schwedische Unfallforschung zeigt, dass rückwärtsgerichtete Sitze das Risiko schwerer Verletzungen um 92% reduzieren, während vorwärtsgerichtete Sitze eine Verminderung des Verletzungsrisikos von nur 60% aufweisen.
Ein rückwärtsgerichteter Autokindersitz darf unter keinen Umständen vor einem aktivierten Airbag platziert werden! Es ist lebensgefährlich für Ihr Kind. Wenn Sie den Airbag nicht fachgerecht ausbauen oder stilllegen lassen, darf der Beifahrersitz für diesen Sitz nicht benutzt werden!
Die Sicherungspflicht für Kinder gilt auch für Fahrten in Taxis. Für maximal zwei Kinder müssen Sitze vorhanden sein, zumindest ein Sitz davon aus der ECE-Gruppe I (9 bis 18 kg). Beim Bestellen eines Taxis sollten Eltern unbedingt ankündigen, dass Kinder mitfahren, und auf der Sicherung mit Kindersitzen bestehen.
Sie sollten speziell für Ihr Kind angepasste Reha-Autokindersitze immer mitnehmen und Ihre Kinder nur hierin transportieren.
Bei vielen Arten von Behinderungen können Kinder in speziell angepassten Reha-Auto-Kindersitzen sehr gut gesichert werden. Entscheidend für die Sitzauswahl ist eine fachgerechte Beratung durch Ihr Sanitätshaus vor Ort, das aber auch eine eigene Kinder-Reha-Abteilung haben sollte.
Wichtig ist, dass Sie den Sitz zusammen mit Ihrem Kind in Ihrem Fahrzeug einmal ausprobieren – nur so lässt sich eine Fehlversorgung vermeiden.
Weitere Fragen zur Versorgung Ihres Kindes mit einem Reha-Autokindersitz? Wenden Sie sich gern an Thomashilfen oder aber auch an die kostenfreie Hotline von IGAP e.V. (Beratungsstelle für Eltern und Therapeuten).
Hier finden Sie umfassende Informationen und eine optimale Beratung IGAP-Hotline:
0800 2684 335 (gebührenfrei) - www.igap.de
Der beste Platz für ein Kind im Auto ist auf der Rückbank hinter dem Beifahrersitz. Beim Ein- und Aussteigen befinden Sie sich selbst und Ihr Kind auf der Gehwegseite und nicht mitten auf der Fahrbahn. Auch wenn zwei oder mehr Kinder im Auto befördert werden, sollten sie immer auf der Gehwegseite ein- und aussteigen. Die Kindersicherungen an den Türen sollten immer aktiviert sein. Der Platz in der Mitte der Rückbank ist, wenn Dreipunktgurte vorhanden sind, ebenfalls optimal und bietet dem Kind zusätzlich einen freien Blick nach vorne. Bei gegen die Fahrtrichtung montierten Kindersitzen sollte am besten eine Begleitperson mit hinten sitzen, die sich um den Nachwuchs kümmert. Und sicher ist es nicht verkehrt, ab und an zu prüfen, ob das Gurtschloss nicht bereits von pfiffigen kleinen Kinderhänden geöffnet wurde.
Darauf achten, dass sich der Kindersitz fest und sicher befestigen lässt. Der Sitz darf nicht kippen oder verrutschen. Auf den richtigen Gurtverlauf beim Kind achten. Den Schultergurt immer sauber über die Schulter und möglichst mittig über das Schlüsselbein anlegen. Der Beckengurt sollte so tief wie möglich über die Leistenbeuge laufen. Den Schultergurt niemals unter dem Arm des Kindes durchführen! Kindersitz und Kind immer straff und so eng wie möglich angurten. Gurtverlauf und Kopfabstützung nach Bedarf an das wachsende Kind anpassen. Und bei Sitzen mit Fangkörper darf das Fangelement keinesfalls weggelassen werden.
Auto- und Kindersitz-Zulassungen
Es gibt drei Arten von Zulassungen für Auto-Kindersitze: Universal, semiuniversal und fahrzeugspezifisch. So wissen Sie, ob ein Kindersitz zu Ihrem Auto passt und dafür zugelassen ist. Eine universale Zulassung erfordert keine Fahrzeugtypenliste, und der Kindersitz ist für den Einbau in alle Autos zugelassen. Aber Sie müssen immer darauf achten, dass der Kindersitz auch wirklich richtig in Ihr Fahrzeug passt.
Universal-Zulassung
Der Kindersitz ist für die Verwendung in allen Fahrzeugen zu gelassen, welche die Vorschriften ECE R14 und R16 erfüllen. Im Falle von einer Universal-Zulassung für ISOFIX muss der Kindersitz über den Top Tether mit den Verankerungspunkten des Fahrzeugs verbunden werden. Diese Lösung muss in jedem Fall verwendet werden, und in der Betriebsanleitung des Fahrzeugs muss stehen, dass das Auto für ”Universal- ISOFIX-Kindersitze” geeignet ist.
Semi-Universal-Zulassung
Eine Semi-Universal-Zulassung liegt vor, wenn über die Standardanforderungen aus der Universal-Zulassung hinaus Sicherheitsvorrichtungen zur Befestigung des Kindersitzes verwendet werden, die zusätzliche Tests erfordern. Wir als Hersteller aktualisieren unsere Fahrzeugtypenliste. Ständig. Zum Beispiel: Im Falle eines Stützbeins bieten manche Autos zusätzlichen Stauraum im oder unter dem Bodenbereich, was das Verhalten dieser Stützfunktion erheblich beeinflussen kann. Deshalb müssen Sie prüfen, ob Ihr Auto in der Fahrzeugliste enthalten ist.
Fahrzeugspezifische Zulassung
Bei der fahrzeugspezifischen Zulassung muss der Auto-Kindersitz für jedes Fahrzeug-Modell separat durch einen dynamischen Versuch im Fahrzeug getestet werden. Die zugelassenen Fahrzeuge sind in unserer Typenliste aufgeführt.